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51149 Köln
Germany
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Oberleutnant Carsten Tetzlaff Tel.: +49-211-2802-3640
messen@bundeswehr.org
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Number of employees > 5000
Year of foundation 1955
Area of business Services and Publications
Company Profile
Über uns
Nach Artikel 87a des Grundgesetzes stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff. Sie schließt die Verhütung von Konflikten und Krisen, die gemeinsame Bewältigung von Krisen und die Krisennachsorge ein. Dementsprechend lässt sich Verteidigung geografisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist.
Die Vereinbarkeit internationaler Einsätze der Bundeswehr, die im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit durchgeführt werden, mit der Verfassung wurde durch das Bundesverfassungsgericht und den Deutschen Bundestag bestätigt.
Die Verteidigung Deutschlands gegen eine äußere Bedrohung ist und bleibt die politische und verfassungsrechtliche Grundlage der Bundeswehr.
Die Bundeswehr als Instrument einer umfassend angelegten, vorausschauenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik
sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit;
leistet einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen;
gewährleistet die nationale Sicherheit und Verteidigung und trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei;
fördert multinationale Zusammenarbeit und Integration.
Als Garant nationaler Sicherheit schützt und verteidigt die Bundeswehr Deutschland gegen jede Bedrohung seiner Bevölkerung und seines Territoriums und trägt zur Verteidigung seiner Verbündeten bei. Angesichts der gewachsenen Bedrohung des deutschen Hoheitsgebiets durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz von Bevölkerung und Territorium an Bedeutung.
Die Aufgaben der Bundeswehr leiten sich aus dem ihr gegebenen verfassungsrechtlichen Auftrag und den Zielen deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik ab:
Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus;
Unterstützung von Bündnispartnern;
Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger;
Rettung und Evakuierung;
Partnerschaft und Kooperation;
Hilfeleistungen der Bundeswehr